Verdruss im Urlaub, weil das Hotelzimmer viel zu klein ist und am Tag eine Baustelle neben dem Hotel keine Entspannung zulässt oder der Rückflug verschiebt sich um einige Stunden. Dies alles muss niemand hinnehmen und man sollte so rasch wie möglich beim Reiseveranstalter reklamieren. Hier folgen einige Tipps, die Verbraucher bei Reklamationen im Urlaub wissen müssen.

Sofort beschweren, Beweise und Zeugen sammeln

Hält die Pauschalreise nicht, was die Beschreibung des Reiseveranstalters verspricht, sollte man sich umgehend und am besten mündlich und schriftlich beim Reiseleiter vor Ort und beim Veranstalter selbst Beschwerden. Darüber hinaus sollte der Urlauber dem Reiseveranstalter eine Frist setzen, um die Mangel zu beseitigen. Anschließend empfiehlt es sich Beweise zu sammeln und auch Adressdaten eventueller Zeugen zu notieren. Dies hat einen guten Grund. Die meisten Reiseveranstalter bestreiten oder beschönigen Mängel und weigern sich Schadenersatz zu leisten. Videoaufnahmen und Fotos gelten als Beweise, um beispielsweise sichtbare Mängel wie Schimmel im Zimmer zu dokumentieren. Lärmbelästigung durch beispielsweise eine Baustelle sollte mittels detailliertem Protokoll festgehalten werden. Zeugen sind eine zusätzliche Beweissicherung, indem sie den Baulärm schriftlich mit Angabe ihrer Adresse bestätigen.

Wie viel Entschädigung ist möglich?

Wird zum Beispiel ein Hotelzimmer reklamiert, welches ohne Dusche und ohne Klimaanlage ausgestattet ist und die Aussicht auf eine Baustelle zeigt, obwohl ein Zimmer mit Meerblick, Dusche und Klimaanlage versprochen wurde,können Verbraucher bis zu 50 Prozent des Reisepreises zurück erstattet bekommen. Kakerlaken, Bettwanzen und Ameisen im Zimmer und im Bett, auch dann ist eine Reklamation angebracht und der Reiseveranstalter bezahlt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich jedoch nach dem Befall und dem Urlaubsland. Auch Baulärm ist ein Grund, um sich zu beschweren, wenn der Katalog ein Hotel in ruhiger Lage versprochen hatte. Die Entschädigung beträgt bis zu 20 Prozent des Reisepreises,

Letzter Tipp

Einige Reiseveranstalter reagieren auf eine Reklamation sofort und bieten dem Urlauber an diesen vor Ort mittels Bargeld, einem Ausflug oder ähnlichem zu entschädigen. Nimmt der Kunde an und unterschreibt eine Verzichtserklärung, verliert er weitere Ansprüche.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)