Ist ein Arbeitnehmer angeschlagen, dann muss er zum Arzt. Dieser erfasst den medizinischen Zustand des Patienten und schreibt diesen für einen befristeten Zeitraum krank. Der Arzt kann den Patienten zu Kontrollen auffordern und entscheidet dann jedes Mal neu, ob der Patient gesund ist oder noch der Arbeit fernbleiben soll. Selbstverständlich steht dem Patienten auch frei zu sagen, jetzt möchte er wieder zur Arbeit. Wenn der Arzt denn Patienten jedoch krankschreibt, kann dieser in Ruhe genesen. Geht die Laufzeit der Krankschreibung zu Ende, kann der Patient immer noch zum Arzt und um eine Verlängerung bitten. Der Arzt untersucht ihn erneut und entscheidet dementsprechend.
Rechte und Pflichten des Arztes
Der Arzt darf keinen Patienten ungerechtfertigt krankschreiben, da er sich sonst strafbar macht. Er darf sich in seinen Akten den Zustand des Patienten und die Erkrankung notieren, darf die Details dazu aber nicht auf der Krankmeldung vermerken. Für den Arzt steht ausschließlich die rasche Genesung seines Patienten im Vordergrund. Der Arbeitgeber darf außerdem nicht beim Arzt nachfragen, was dem Patienten, seinem Mitarbeiter fehlt. Das fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Gibt der Arzt Informationen unerlaubt an Dritte weiter, kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ein kranker Mitarbeiter – was nun?
Ist ein Mitarbeiter krank, geht er zum Arzt, wenn er der Arbeit länger als drei Tage fernbleiben wird. Bis zum dritten Tag darf er sich telefonisch krankmelden, ab dem vierten Tag benötigt er eine Krankmeldung. Darin bestätigt der Arzt, in meisten Fällen ein Allgemeinmediziner, dem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit, woraufhin der Patient seine Krankmeldung an den Arbeitgeber liefert. Für den Patienten ist das deshalb wichtig, da er so gerechtfertigt von der Arbeit abwesend ist und sein Arbeitgeber ihn nicht zum Arbeiten auffordern darf.
Für die Dauer des sogenannten Krankenstandes darf der Patient jedoch auch nichts machen, was seine Genesung gefährdet. Wenn er zum Beispiel seinen Knöchel verstaucht hat, darf er diesen nicht außer Haus unnötig belasten. Wenn er hingegen aufgrund von Überforderung und hoher psychischer Belastung krank ist oder sich die Hand verletzt hat, darf er das Haus durchaus verlassen. Wichtig ist nur, dass er seine Genesung nicht in Gefahr bringt. Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erwischt wird, dann können ihm schlimme Konsequenzen blühen bis hin zur Kündigung.
Die Krankenkassen
Die zuständigen Kassen erhalten vom niedergelassenen Arzt die Meldung, dass der Patient krank ist. Diese benötigen sie, um dem Patienten Krankengeld auszuzahlen. Auch müssen sie wissen, was dem Patienten fehlt. Zieht sich der Krankenstand unnötig in die Länge, kann es sein, dass der Patient aufgefordert wird, bei der Krankenkasse von einem Arzt deren Vertrauens untersucht zu werden.
Zeigt sich, dass eine weitere Krankschreibung nicht benötigt wird, kann der Patient gesundgeschrieben werden und muss am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Wird jedoch festgestellt, dass der Patient wohl wirklich langwierige gesundheitliche Schwierigkeiten hat, bleibt der Krankenstand bestehen. Er wird dann zu einem neuerlichen Untersuchungstermin zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten.
Letztendlich geht es bei den Kassen darum, dass der Patient rechtmäßig Krankengeld erhält und falsch ausgezahlte Gelder vermieden werden. Die zuständige Krankenkasse darf den Grund der Arbeitsverhinderung erfahren, darf diesen jedoch nicht ohne Einverständnis des Patienten weitergeben.
Einfach mal Krankmelden um eher in den Urlaub zu starten? – Die Folgen
Der Urlaub ist für viele Arbeitnehmer eine heilige Zeit – sie wird gut geplant, mit anderen Familienmitgliedern abgesprochen und in der Regel verreisen die meisten Menschen in ihrem Urlaub, z. B. ins Urlaubsland Nummer Eins: Spanien. Doch was ist zu tun, wenn sich ein Arbeitnehmer vorsätzlich krank meldet, um dann früher in den Urlaub fahren zu können und weniger Urlaubstage dafür zu nehmen? Dieser Artikel klärt auf.
Wie nennt man dieses Vergehen?
Wer sich krank meldet, ohne wirklich krank zu sein, der begeht grundsätzlich einen sogenannten Missbrauch von Krankenstand. Das beutetet, dass der Arbeitgeber und die Krankenkasse missbraucht werden. Der Missbrauch von Krankenstand ist dabei kein Kavaliersdelikt und kann ernste Konsequenzen haben, die sogar zu einer Abmahnung führen können. Damit wird nämlich eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, die dem Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden zufügen kann – auch dann, wenn die Krankenkasse das Gehalt weiterbezahlt.
Wie kann gegen den Missbrauch von Krankenstand vorgegangen werden?
Bei Verdacht für dieses Vergehen kann z. B. eine Detektei eingeschaltet werden. Die Detektei hilft dabei, Beweise zu sammeln und den Arbeitnehmer zu überführen. Das Beweise Sammeln gehört zur Haupttätigkeit der Detektei, diese ermittelt verdeckt, sodass der Arbeitnehmer meistens davon nichts mitbekommt. Wurden genug Beweise gesammelt, so kann der Mitarbeiter zur Rede gestellt werden – zu den häufigen Konsequenzen gehört die Abmahnung oder später die Entlassung des Angestellten.
Das Beweise Sammeln ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Angestellter sich krankschreiben lässt, um z. B. nach Spanien zu fahren – es ist auch dann notwendig, wenn der Angestellte anderen Freunden oder Familienmitgliedern bei bestimmten Tätigkeiten hilft (z. B. Umzug) oder andere private Dinge erledigt. Auch damit wird dem Arbeitgeber und der Krankenkasse geschadet. Egal ob der Detektiv Wien, Spanien oder ein anderes Ziel aufsuchen muss, meist wird er fündig.
Da die Privatdetektive für die Beweissicherung zuständig sind, treten diese in der Regel auch vor Gericht auf und können Aussagen treffen oder einen Verdacht bestätigen – sie fungieren damit als vollwertige Zeugen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)